Ihre Rechte bei Rückgaben im Online- und Einzelhandel
Ob online oder im Einzelhandel, eine Shoppingtour ist für viele Menschen eine Form der Freizeitgestaltung. Es kann dabei schnell einmal vorkommen, dass bei näherer Betrachtung nach dem Kauf eines Artikels ein Mangel auffällt oder sich ein Artikel später als Fehlkauf erweist. Ist Ihnen bewusst, wie Sie dann mit diesen Artikeln verfahren können? Welche Rechte haben Sie als Käufer? In unserem Beitrag erfahren Sie, was Sie bei einem Umtausch, einer Rückgabe bzw. einer Reklamation im Einzelhandel als auch online beachten müssen.
Rückgaben beim Onlineshopping
Das Onlineshopping ist eine beliebte Wahl, um nach Geschenken oder Sonstigem zu stöbern. Sie müssen sich nicht an Ladenöffnungszeiten halten und können Ihren Einkauf bequem vom heimischen Sofa aus tätigen. Leider kommt es oft vor, dass die bestellte Ware nach dem Eintreffen nicht den Erwartungen entspricht. Dies liegt vor allem daran, dass Sie die Ware zuvor nicht real sehen und ausprobieren können. Beim Onlineshopping ist die Rückgabe genauso unkompliziert wie das Bestellen der Ware. Denn Sie können die gekauften Artikel ohne Probleme an den Händler zurücksenden. Für die Rückgabe von Onlineware müssen Sie lediglich Ihr gesetzliches Widerrufsrecht nutzen. In der Regel legen viele Onlinehändler ein Widerrufsformular der Bestellung gleich bei und bieten einen Retourenschein sowie ein Retourenlabel an.
Rückgaben im stationären Einzelhandel
Viele Käufer denken, dass der stationäre Einzelhandel eine Rückgabe genauso unkompliziert handhabt wie der Onlinehandel. Leider werden Sie enttäuscht. Denn im Gegensatz zum Onlinehandel gibt es im Einzelhandel kein Rückgaberecht. Eine gesetzliche Rückgabefrist ist ebenfalls nicht vorgesehen. Sie fragen sich vielleicht, warum Ihnen der Einzelhandel in der Vergangenheit bereits Rückgaben von Waren gewährt hat? Dies liegt daran, dass der stationäre Einzelhandel die Kunden nicht verärgern möchte. Eine Rückgabe im Einzelhandel bei Nichtgefallen eines Artikels geschieht aber rein aus Kulanz des Händlers. Er ist dazu in keiner Weise verpflichtet. Die Regeln für eine Rückgabe kann jeder Händler für sein Geschäft selbst bestimmen. Oftmals finden sich direkt im Ladengeschäft Hinweise, dass z. B. Unterwäsche von jeglichem Umtausch ausgeschlossen sind. In der Regel nehmen die Einzelhändler Ihre Ware nur in der Originalverpackung zurück. Viele Händler zahlen Ihnen bei einer Rückgabe auch kein Bargeld aus, sondern Sie erhalten Gutscheine über den Artikelwert. Bei Mängeln an einem Artikel gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Der Händler muss einen defekten Artikel innerhalb der ersten 6 Monate ohne Umschweife zurücknehmen, da er die Beweispflicht hat, dass der Mangel nicht bereits bei Erwerb bestand.