Abiturientin denkt über Studienplatzklage nach

Studienplatz einklagen – Letzte Chance für dein Traumstudium!

Du hast immer noch keinen Studienplatz? Dann wird es höchste Zeit, dass du ihn dir selbst holst! In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du deinen Studienplatz einklagen kannst. Du lernst, welche Voraussetzungen für eine Studienplatzklage erfüllt sein müssen und welche Risiken ein Klageverfahren mit sich bringt. Außerdem geben wir dir wertvolle Tipps, wie du die besten Chancen für dich nutzen kannst.

Einklagen statt aufgeben – dein Weg zum Traumstudium.

Es ist gar nicht so einfach, sein Traumstudium zu bekommen. Viele Schülerinnen und Schüler haben es nicht geschafft, auf Anhieb die Note zu erreichen, die sie für ihr Wunschstudium benötigten. Andere wurden von der Uni abgelehnt, weil sie nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbrachten. Und wieder andere sind einfach durch das Raster des ZVS gefallen.

Doch es gibt Hoffnung! Denn wer den Mut hat, gegen die Entscheidungen anzukämpfen, kann oft doch noch sein Traumstudium bekommen. Natürlich ist das kein Selbstläufer und man muss sich auf einen harten Kampf einlassen. Aber es lohnt sich! Denn wer kämpft, kann oft auch gewinnen.

Wenn du also denkst, dass du dein Traumstudium verdient hast und dir Ungerechtigkeit vorkommt, solltest du dich nicht damit abfinden, sondern den Kampf aufnehmen!

Anwalt berät zur Studienplatzklage

Was du wissen musst, bevor du deinen Studienplatz einklagst

Wenn du deinen Studienplatz nicht bekommen hast, kannst du gegen die Entscheidung der Hochschule klagen. Dies ist jedoch nicht ganz einfach und du solltest dir gut überlegen, ob du dies wirklich tun willst. Bevor du dich entscheidest, solltest du dich mit einem Anwalt beraten lassen.

Die Studienplatzklage ist nur möglich, wenn du glaubst, dass die Hochschule ihre Entscheidung nicht richtig getroffen hat. Zum Beispiel, wenn sie dich nicht aufgrund deiner Leistungen oder Qualifikationen aufgenommen hat, sondern weil sie das Geschlecht oder die Herkunft berücksichtigen musste.

Du musst innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Ablehnungsbescheidung klagen. Dafür musst du zunächst ein formelles Schreiben an die Hochschule senden, indem du sie darum bittest, dir die Unterlagen zu überlassen, die für die Aufnahmeentscheidung relevant waren. Wenn sie dies ablehnt, kannst du eine einstweilige Verfügung beantragen.

Das Schreiben an die Hochschule muss folgende Angaben enthalten:

  • Deinen Namen und Adresse
  • Die Namen und Adressen der Beteiligten (zum Beispiel der Hochschule)
  • Eine kurze Darstellung des Sachverhalts
  • Die Bitte um Übersendung der Unterlagen
  • Eine Frist, innerhalb derer die Unterlagen übersandt werden sollten (zwei Wochen reichen in der Regel aus)
  • Deine Unterschrift

Du solltest das Schreiben von einem Anwalt oder Notar beglaubigen lassen. Dies ist notwendig, damit die Hochschule weiß, dass es sich um ein offizielles Schreiben handelt und du ernsthaft vorhast, gegen ihre Entscheidung vorzugehen.

Chancen und Risiken einer Studienplatzklage.

Zunächst einmal musst du prüfen, ob du überhaupt Klage erheben kannst. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel, dass du rechtzeitig die Zulassung beantragt hast und alle notwendigen Unterlagen vorgelegt hast. Auch muss die Hochschule ihre Ablehnung schriftlich begründet haben. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hat deine Klage keine Aussicht auf Erfolg und du solltest sie lieber nicht erheben.

Wenn du aber glaubst, dass du gute Chancen hast, solltest du dich an einen Anwalt wenden. Denn ein Klageverfahren ist relativ komplex und ohne fachliche Hilfe kaum zu bewältigen. Auch wenn du keinen Anwalt beauftragen willst, solltest du dich gut informieren und am besten Rat bei einer Studentischen Rechtsberatung einholen. Dort können dir auch Musterklagen zur Verfügung gestellt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein Klageverfahren nicht unbedingt kostenlos ist. Zwar musst du keine Gerichtskosten zahlen, aber Anwalts- und Sachverständigenkosten können sehr hoch sein und müssen von dir getragen werden. Wenn du das Verfahren verlierst, drohen dir außerdem noch Kostenforderungen der anderen Seite. Daher solltest du dir gut überlegen, ob eine Studienplatzklage tatsächlich in deinem Sinne ist und welche Risiken damit verbunden sind.

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