Wenn Sie ein Darlehen oder einen Kredit für ein Haus aufgenommen und dieses dann verkaufen und dadurch die eigentliche Kreditlaufzeit verkürzen möchten, wird Ihnen der Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung begegnen. Doch was genau ist eine Vorfälligkeitsentschädigung eigentlich und wie wirkt sich die Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf für den Verbraucher aus?
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung und wann wird sie fällig?
Bei einer Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um eine Art von Schadensersatz gegenüber der Bank, um dessen finanziellen Schaden durch die vorzeitige Kündigung der Immobilienfinanzierung und die dadurch verfrüht beendete vertraglich vereinbarte Sollzinsbindung durch den Vertragspartner auszugleichen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann jedoch unter Umständen so hoch ausfallen, dass sich eine vorzeitige Tilgung des Kredits sich für den Darlehensnehmer nicht lohnt. Verbraucher sollten sich also genau überlegen, ob sich dieser Schritt in finanzieller Hinsicht für sie lohnt.
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Um eine fundierte Entscheidung im Hinblick auf die vorzeitige Kündigung des Immobiliendarlehens vor dem Ende der eigentlichen Laufzeit fällen zu können, sollten Sie wissen, wie sich die Vorfälligkeitsentschädigung genau berechnet. Wichtig für Kunden zu wissen ist, dass die Banken die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht willkürlich festlegen dürfen. Die konkrete Berechnung richtet sich stets nach individuellen, auf den jeweiligen Kunden bezogenen Faktoren. In die Berechnung miteinbezogen werden die Höhe der Restschuld, die vereinbarte Dauer der Finanzierung, dem vertraglich festgelegten Nominalzins sowie dem aktuellen Zinsniveau.
Vereinfacht gesagt berechnet die Bank, welchen Verlust sie aufgrund der vorzeitigen Vertragsauflösung und die ihnen aus diesem Grund entgangenen Zinseinnahmen im Zeitraum der noch vorgesehenen restlichen Zinsbindung, erleiden würde. Von dieser Summe werden noch die der Bank ersparten Verwaltungskosten durch die vorzeitige Kündigung sowie der Wegfall des Risikos des Zahlungsausfalls des Darlehensnehmers abgezogen.
In welchen Fällen darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf kann durch die Bank dann erhoben werden, wenn sie das zurückgezahlte Geld nicht zu dem Zinssatz anlegen kann, von welchem sie während der restlichen Zinsbindung profitiert hätten. Dies wird zumeist dann der Fall sein, wenn der Darlehensvertrag vor Ende der eigentlichen Laufzeit gekündigt wird.
Nicht fällig wird eine Vorfälligkeitsentschädigung jedoch dann, wenn ein Darlehensvertrag mit variablen Zinsen vereinbart wurde und dieser mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wurde. Auch ist es jedem Verbraucher, der einen Darlehensvertrag mit einem gebundenen Sollzinssatz abgeschlossen hat nach zehn Jahren möglich, den Vertrag kostenfrei und mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu kündigen. Wird der Darlehensvertrag vonseiten der Bank oder alternativ einvernehmlich gekündigt, darf auch keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden.
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